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Nord-Süd-Trasse des „Regionalen Verbundsystems Westeifel“ der Landwerke Eifel ist vollständig genehmigt

5. Dezember 2018

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord erteilt die Plangenehmigung für die verbliebenen Abschnitte der Nord-Süd-Trasse des „Regionalen Verbundsystems Westeifel“ an die Kommunalen Netze Eifel AöR (KNE), Betriebsführer der Landwerke Eifel (LWE). „Damit sind alle Zulassungsverfahren für den Bau der Wasserfernleitung abgeschlossen“, bestätigt Dr. Ulrich Kleemann, Präsident der SGD Nord. „Ich freue mich, dass die SGD Nord damit alle Plangenehmigungen sowohl für die Nord-Süd-Trasse als auch für die Ost-West-Erweiterung zügig erteilen konnte.“

Bild: von links: Helfried Welsch (Vorstand KNE), Joachim Gerke (Abteilungsleiter SGD), Dr. Ulrich Kleemann (Präsident SGD), Arndt Müller (Vorstand KNE, LWE)

von links: Helfried Welsch (Vorstand KNE), Joachim Gerke (Abteilungsleiter SGD), Dr. Ulrich Kleemann (Präsident SGD), Arndt Müller (Vorstand KNE, LWE)

Arndt Müller, Zusammen mit Monika Hau Vorstand der LWE ergänzt: „Damit haben wir gemeinsam alle Grundlagen geschaffen, um das Projekt wie geplant zu realisieren. Die ersten 13 Trassenkilometer haben wir im vergangenen Jahr in den plangenehmigten Teilabschnitten bereits verlegt.“

Die Wasserfernleitungen bilden die Basis des „Regionalen Verbundsystems Westeifel“. Gegenstand der aktuellen Plangenehmigung sind die verbliebenen Streckenabschnitte der insgesamt 72 Kilometer langen Nord-Süd-Trasse vom Hochbehälter Bleialf in der Verbandsgemeinde Prüm (Eifelkreis Bitburg-Prüm) bis zum Anschluss an die bestehende Wasserleitung bei Newel in der Verbandsgemeinde Trier-Land (Landkreis Trier-Saarburg). Konkret geht es um die Abschnitte vom Hochbehälter Bleialf bis zum Hochbehälter Hartkopf und vom Hochbehälter Sauerberg bis zum Anschluss an die bestehende Wasserleitung bei Newel. Zudem hatte die KNE im September Unterlagen zu insgesamt vier Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Plan aus dem Jahr 2016 eingereicht, die in das laufende Plangenehmigungsverfahren eingegangen sind. Anlass für die Abwandlungen waren insbesondere Anregungen und Bedenken der betroffenen Gemeinden zu der ursprünglichen Planung.

In dem Plangenehmigungsverfahren wurden alle betroffenen Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange, insbesondere die Gemeinden, über deren Gebiet die Leitungstrasse verläuft, beteiligt und hatten Gelegenheit zur Stellungnahme. Auch die anerkannten Umweltvereinigungen wurden an dem Verfahren beteiligt. Die Prüfung hat insgesamt ergeben, dass alle im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung genannten Voraussetzungen für die Zulassung eines solchen Vorhabens erfüllt sind und damit die Plangenehmigung erteilt werden konnte. Eine Vielzahl von Auflagen im Plangenehmigungsbescheid sichert die Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen ab. Die Vorhabenträgerin lässt die ordnungsgemäße Ausführung des Plans im Rahmen einer sogenannten ökologischen Baubegleitung durch externe Sachverständige überwachen.

Im Gesamtprojekt „Regionales Verbundsystem Westeifel“ wurden bereits Teile der Wasserfernleitungen genehmigt. Im Dezember 2017 wurde die Plangenehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines ersten Bauabschnitts der Nord-Süd-Trasse vom Hochbehälter Jungenbüsch bis zum Hochbehälter Sauerberg im Eifelkreis Bitburg-Prüm erteilt. Die Etappe umfasst eine rund neun Kilometer lange Strecke. Außerdem wurde im Februar 2018 die Plangenehmigung für den rund 20 Kilometer langen Abschnitt der Erweiterungstrasse Ost-West vom Hochbehälter Preist bis zum Hochbehälter Ingendorf erteilt. Diese dient der Optimierung des Trinkwassernetzes in den Verbandsgemeinden Speicher und Bitburger Land durch Einbeziehung der Wasserversorgung. Die übrigen Streckenabschnitte der insgesamt rund 45 Kilometer langen Trasse von der Verbandsgemeinde Wittlich-Land zur Verbandsgemeinde Südeifel sind ohne Wasserleitung vorgesehen. Hier werden Glasfaserleitungen ausgebaut und Biogasanlagen vernetzt.

Im Sinne einer integrierten Infrastrukturmaßnahme werden in den Leitungsgräben auch andere Versorgungsleitungen, wie Erdgas, Biogas und Telekommunikation mit verlegt.

Über eine weitere, die Ländergrenzen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz überschreitende Wasserfernleitung, soll in der Zukunft ein Verbund mit der Oleftalsperre in Hellental (NRW) geschaffen werden. Dann soll das Trinkwasser nicht mehr vom wasserreichen Süden in den Norden gepumpt, sondern stattdessen anteilig vom Wasserverband Oleftal bezogen werden. Dabei wird der Höhenunterschied der Trasse von rund 470 m wird mittels Turbinen im Trinkwassernetz energetisch genutzt werden.

Zum Hintergrund:

Das Verbundnetz ist ein bundesweit einmaliges Projekt unter Federführung der Landwerke Eifel, einem Zusammenschluss von acht kommunalen Projektpartnern. Ziel ist die Weiterentwicklung der Infrastruktur im ländlichen Raum durch eine verbesserte Energie- und Wasserversorgung. Das Land Rheinland-Pfalz fördert den Bau der Trinkwassertransportleitung mit rund 32 Millionen Euro. 2015 wurde das Bauvorhaben im Rahmen des bundesweiten Innovationswettbewerbs „Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen“ geehrt.

Auf Antrag der KNE, Betriebsführer der LWE, hatte die SGD Nord als obere Landesplanungsbehörde im Jahr 2014 eine vereinfachte raumordnerische Prüfung für die Nord-Süd-Trasse sowie im Jahr 2017 für die Ost-West-Trasse positiv beschieden. Außerdem war die SGD Nord als obere Wasserbehörde bei den nicht von den Plangenehmigungen umfassten Streckenabschnitten unter anderem mit den wasserrechtlichen Zulassungen von Gewässerkreuzungen befasst.