Antrag auf Anschlussvorbereitung (plombierter Anschluss)

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1. Bei vorverlegten Grundstücksanschlüssen

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Preisverzeichnis

Auf Antrag des Anschlussnehmers und nach technischer Prüfung der Machbarkeit können plombierte Grundstücksanschlüsse oder Anschlussvorbereitungen hergestellt werden.

Abhängig von den technischen Gegebenheiten der Hauptrohrleitung wird der Anschluss entweder als wasserführender plombierter Anschluss oder als Anschlussvorbereitung (nachträgliche Anbohrung) ausgeführt.

Bei vorverlegten Grundstücksanschlüsse bis zur Grundstücksgrenze sind später keine Tiefbauarbeiten im öffentlichen Raum erforderlich.

Die Kosten der Herstellung des vorverlegten Anschlusses sind gemäß § 10 AVBWasserV i. V. m. § 8 ZVBWasser vom Anschlussnehmer zu tragen. Die Abrechnung erfolgt pauschal. Die Kosten entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt.

Zusätzlich zu der Pauschale ist bei einem wasserführenden plombierten Anschluss gem. § 1 Absatz 4 Preisverzeichnis eine jährliche Grundgebühr zu zahlen. Bei einer Anschlussvorbereitung entfällt die Grundgebühr.

Der Antrag ist zwingend vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen. Im Antrag ist anzugeben, ob die für den Anschluss notwendigen Erdarbeiten vom Kunden selbst beauftragt werden oder ob die Beauftragung kostenpflichtig durch die Kommunale Netze Eifel AöR erfolgen soll.

Die notwendigen Erdarbeiten im öffentlichen Straßenraum müssen aus Gewährleistungsgründen zwingend durch eine Tiefbaufirma ausgeführt werden.

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