Kosten Wasseranschluss

Voraussichtliche Kosten für die Herstellung eines Wasseranschlusses

Mit folgenden Anschlusskosten ist zu rechnen:

a) Vor Beginn der Arbeiten ist vom Anschlussnehmer der festgesetzte Baukostenzuschuss zu zahlen (§ 3 ZBVWasser und § 3 Preisverzeichnis). Der Baukostenzuschuss dient zur teilweisen Abdeckung der für die Herstellung und Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlangen notwendigen Kosten.

Grundlage für die Berechnung des Baukostenzuschusses ist die Grundstücksgröße und der umbaute Raum von Wohnhaus und Garage:
> je m² Grundstücksfläche 0,60 € netto = 0,64 € brutto (inkl. 7 % MwSt.)
> je m³ umbauter Raum 0,50 € netto = 0,54 € brutto (inkl. 7 % MwSt.)

Für Weide- und Gartenanschlüsse beträgt der Baukostenzuschuss gemäß § 3 Abs. 4 ZVBWasser 255,00 € netto = 272,85 € brutto (inkl. 7 % MwSt.).

b) Nach Beendigung der Arbeiten erhält der Anschlussnehmer eine separate Rechnung über die Kosten für die Herstellung der Hausanschlussleitung (§10 ZVBWasser). Diese berechnen sich aus den dann geltenden Materialkosten, Stundenlöhnen und km-Sätzen, zuzüglich der am Tage der Leistungserbringung geltenden Mehrwertsteuer.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Satzung